Windenergie ja – aber nicht um jeden Preis

SPD Riegelsberg distanziert sich nun auch vom geplanten Windpark am Pfaffenkopf

 

 

 

Die Dunoair Windpark Planung GmbH möchte auf dem Gebiet Saarbrücken-Pfaffenkopf insgesamt 6 Windenergieanlagen errichten, wobei 2 Anlagen auf Riegelsberger Gebiet liegen sollen. Wie sich jetzt herausstellte, ragen die Rotorblätter einer dieser beiden Anlagen (WEA 05) ca. 37,2 m über die Konzentrationszone hinaus. Bereits dies stellt einen Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften dar. Zwar genießen Windenergieanlagen einen besonderen Schutz nach dem Baugesetzbuch, wenn sie im Außenbereich errichtet werden sollen. Jedoch ist dieser Schutz dann eingeschränkt, wenn öffentliche Belange beeinträchtigt sind. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Widerspruch zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan besteht. Der FNP sieht im vorliegenden Fall einen Vorsorgeabstand von mindestens 800 m zur Grenze der Wohnbaufläche bzw. des am nächsten gelegenen Grundstücks vor. Und genau dieser von der SPD beantragte und vom Regionalverband im letzten Jahr festgelegte Mindestabstand ist durch den Überschlag unterschritten. Ausgehend von der Grundstücksgrenze des Wohnhauses in der Altenkessler Str. 17 und der Nabe der WEA 05 beläuft sich der Abstand auf ca. 829 m. Durch den Überschlag verringert sich der Abstand auf unter 800 m. Folglich werden die öffentlichen Belange auch hierdurch beeinträchtigt.

 

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der TA-Lärm erfolgt die Feststellung schädlicher Umwelteinwirkungen allerdings nicht von der Grenze der Wohnbaufläche bzw. des Grundstücks, sondern 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des Wohnhauses. Dies führt im Grunde genommen immer dazu, dass der Vorsorgeabstand eingehalten wird. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass jeder Investor mit Rotorüberschlag planen kann und trotzdem darf er dann die Anlage bauen. Hierdurch wird der Sinn und Zweck des Vorsorgeabstandes und somit auch des planerischen Konzepts des Regionalverbandes grundsätzlich unterlaufen. Dies ist für das Dafürhalten der SPD nicht hinnehmbar.

 

Die Dunoair führt in ihren Antragsunterlagen aus, dass die geplanten WEA vollständig innerhalb der Konzentrationszone liegen. Dies ist nachweislich nicht der Fall. Auch die WEA 04, die auf Saarbrücker Gebiet gebaut werden soll, hat einen Rotorüberschlag und hält demzufolge die Konzentrationszone ebenfalls nicht ein. Als Begründung geben die Bevollmächtigten der Dunoair unter anderem an, dass der Regionalverband den Vorsorgeabstand im laufenden Verfahren von 650 m auf 800 m erhöht habe. Somit gibt man nun dem Regionalverband indirekt die Schuld, dass es zu einem Rotorüberschlag gekommen ist. Auch wirft man dem Regionalverband vor, dass lediglich die Errichtung kleinerer, unwirtschaftlicherer Anlagen geprüft wurde und die großen Anlagen außen vor gelassen wurden. Des Weiteren wird ausgeführt, dass eine Verschiebung der WEA 05 innerhalb der Konzentrationszone zwar möglich, aber aus topographischen Gründen nicht umsetzbar sei. In seinem Beschluss vom 02.04.2013 (4 BN 37/12) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die „Fläche, die der Errichtung von Windenergieanlagen vorbehalten ist, nicht so beschaffen sein muss, dass sie eine bestmögliche Ausnutzung gewährleistet. Er reicht vielmehr aus, wenn an dem Standort die Voraussetzungen für eine dem Zweck angemessene Nutzung gegeben sind.“

 

Hieraus folgt für die SPD, dass sich die Dunoair auf das Argument der Topographie nicht berufen kann. Vielmehr hätte man selbst prüfen müssen, ob eine Verlagerung oder eine Verkleinerung der Anlagen möglich gewesen wäre. Dies hat man aber nicht getan.

 

Da es vorliegend nicht nur einen Rotorüberschlag gibt, sondern zwei, kann man nicht mehr von einem Einzelfall reden, sondern muss von vorsätzlicher Überplanung sprechen. Dies kann unter keinen Umständen von der SPD hingenommen werden.

 

Aus unserer Sicht sind die öffentlichen Belange eindeutig beeinträchtigt, so dass wir das Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht herstellen werden.

 

Zum Schluss möchte ich allerdings betonen, dass wir trotz dieser Entscheidung für erneuerbare Energien sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die rechtlichen Voraussetzungen und Bestimmungen eingehalten werden.Bereits im Vorfeld hatten wir eine Pressemitteilung zum geplanten Gebiet „Fröhner Wald“ abgegeben. Selbstverständlich bleibt unsere Haltung dort weiterhin bestehen.


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