Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht

Vortrag bei der AG 60plus – Ans Alter denken

 

Riegelsberg (thi) Solange man noch klar denken kann sollten Vorsorgemaßnahmen für das Alter getroffen werden. Vor allem den Fall, dass man nicht mehr in vollem Umfange seiner eigenen Sinne mächtig ist, also nach einem Unfall oder bei sonstigen geistigen Unzulänglichkeiten aus Krankheits- oder aus Altersgründen, ist es wichtig, dass Regelungen getroffen sind, die man selbst möchte und bei denen man das eigene Schicksal nicht Anderen und Zufälligkeiten überlassen will. Zu Informationen über diese wichtigen Fragen hatte die AG 60plus eingeladen. Vorsitzende Hannelore Kannengiesser konnte Rechtsanwältin Sabine Klein, Fachanwältin für Sozialrecht und Fachanwältin für Familienrecht, vor einem Zuhörerkreis von weit über 50 Interessenten begrüßen. Ein Beweis für die Aktualität und die Wichtigkeit dieser Thematik.

 

Sabine Klein handelte die wichtigsten Fragen in drei Themenblöcken ab: Generalvollmacht – Vorsorgevollmacht –Patientenverfügung. Zu allen Themenbereichen präsentierte sie die Fragen in einer leicht Art und gab Hinweise zur Regelung anhand von Beispielen. Die anschließende Diskussion und vor allem die Zwischenfragen des Publikums  zeigten, dass in weiten Bevölkerungskreisen eine echte Informationslücke besteht. Insbesondere auch die neuen gesetzlichen Regelungen, die seit September 2009 in Kraft sind, konnte Sabine Klein deutlich machen und informierte umfassend.

 

Für die Teilnehmer hatte Klein Unterlagen mitgebracht über diese Fragen und auch Formularvorschläge für die Abfassung der erforderlichen Schriften. So wurde deutlich, dass bei der Generalvollmacht eine Bindung gegenüber jedermann vorhanden ist. In einem eventuellen Zweifels- oder gar Streitfall nach dem Tod oder bei Eintritt absoluter geistiger Unzulänglichkeit muss dann der Richter entscheiden. Die Patientenverfügung ist vor allem im klinischen Bereich wichtig. Hier ist vor allem die Individualität wichtig. Diese Patientenverfügung sollte möglichst in Absprache mit dem Hausarzt verfasst werden. Eine Aktualisierung in einem Abstand von 2 jahrfen ist sinnvoll und wird empfohlen.

 

Klein wies auch auf die wechselseitige Beziehung von Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Vollmacht hin. Wichtig ist, dass die Regelungen, die auch im „Normalfall“ notariell beurkundet werden müssen, auch in der entsprechenden Vollmacht notariell zu beurkunden sind. Eine Hinterlegung bei einem Notar ist möglich um Missbrauch vorzubeugen. Erforderlich ist das aber nicht.

 

Da wegen der sehr großen Teilnehmerzahl nicht alle die schriftlichen Unterlagen bekommen konnten, werden diese durch die AG 60plus nachgereicht. Für Beratungen kann man sich aber auch unmittelbar an Rechtsanwältin Klein wenden. Die Adresse: Hauptstraße 20, 66557 Illingen, Telefon 06825-92000. Die e-Mail-Adresse: lautet: klein@b-j-p.de.Auskünfte erteilt auch die AG 60plus. Vorsitzende Hannelore Kannengiesser, Telefon 06806-490385.

 

Die nächste Veranstaltung der AG 60plus Riegelsberg ist das Jahresabschlusstreffen am 1. Dezember 2010 um 17:00 Uhr in der Begegnungsstätte der AWO, Saarbrücker Straße 23. Hierzu sind alle Riegelsbergerinnen und Riegelsberg über 60 eingeladen. Eine Mitgliedschaft in der SPD ist – wie bei allen Treffen der AG 60plus – nicht erforderlich. Willkommen ist wirklich jeder!

 

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