Hochinformativer Info-Abend der SPD Riegelsberg rund um den Themenkomplex „Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht“

In einer hochinformativem und gut besuchten Informationsveranstaltung der SPD Riegelsberg gab Rechtsanwalt Luigi Greco von der Riegelsberger Kanzlei Hemmer & Schwarz den Rat, sich nicht vor dem Themenkomplex „Patientenverfügung“, „Betreuungsverfügung“, „Vorsorgevollmacht“ zu drücken. Durch Unfall, Krankheit oder Demenz im Alter kann jeder Mensch in die Lage geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können, seine sogenannte "Geschäftsfähigkeit" zu verlieren. Seine Empfehlung daher: Frühzeitig sollte jeder Volljährige entsprechende Regelungen treffen. In seinen Ausführungen beschäftigte sich Greco mit den genannten drei Bereichen.

Mit der Patientenverfügung kann Jeder und Jede vorgeben, wie zum Beispiel mit lebensverlängernden Maßnahmen umgegangen werden soll, wenn man seine Wünsche nicht mehr ausdrücken kann und es sich um eine medizinisch aussichtslose Situation handelt. Die Patientenverfügung regelt daher unmittelbar das Verhältnis Patient und Arzt.

Im Rahmen der Vorsorgevollmacht kann im Vorhinein festgelegt werden, welche Vertrauensperson welche Entscheidungen treffen kann, falls man selbst zum Beispiel wegen Demenz oder wegen eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern. Grundsätzlich sollte die Vollmacht möglichst genau festlegen, wozu sie im Einzelnen ermächtigt. So kann sie sich beispielsweise nur auf Geldangelegenheiten beziehen oder auch auf Entscheidungen über die Art der Betreuung und Pflege sowie die medizinische Behandlung.

Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die sogenannte Betreuungsverfügung. Ohne eine solche Betreuungsverfügung setzt ein Betreuungsgericht nach eigener Entscheidung einen Betreuer ein, wenn der oder die Betroffene nicht mehr geschäftsfähig ist. Dabei kann es sich um ein Familienmitglied, um ehrenamtliche Betreuer oder um Berufsbetreuer handeln. Die Betreuer erhalten für ihre Tätigkeit eine Bezahlung, einen sogenannten „Aufwendungsersatz“ aus dem Vermögen des Betreuten.

Abschließend wies Rechtsanwalt Greco darauf hin, dass bei Interesse Notare, Rechtsanwälte und Betreuungsvereine im Einzelfall detaillierten Rat geben und gemeinsam mit den Ratsuchenden die richtigen Formulierungen für die verschiedenen Verfügungen und Vollmachten entwickeln können.

Reini Roos, Gemeinderatsmitglied und Mitorganisator der Veranstaltung stellte vor dem Hintergrund der Ausführungen fest: „Das ist ein wichtiges Thema, das uns alle angeht!“  Ingbert Horn, der Fraktionsvorsitzende der Gemeinderatsfraktion wies darauf hin, dass sich die SPD Riegelsberg auch in Zukunft um Themen kümmern werde, bei denen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationen vermittelt werden. "Unser Motto: Informationen statt Wahlwerbung auf Waschmittelniveau!"  

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