Auch beim Parken gilt: Der Bürgersteig ist für Fußgänger da!

Wie soll hier jemand vorbeilaufen können?! In Buchschacher Straße unterhalb der Kurve Untere Schulstraße ein sehr gefährlicher Ecken, um als Fußgänger/-in auf der Straße das Auto umrunden zu müssen.
Wie soll hier jemand vorbeilaufen können?! In Buchschacher Straße unterhalb der Kurve Untere Schulstraße ein sehr gefährlicher Ecken, um als Fußgänger/-in auf der Straße das Auto umrunden zu müssen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

 

Neben der Gleichgültigkeit, in unserem Ort in Tempo 30-Zonen auch mit der maximalen Geschwindigkeit Tempo 30 zu fahren (wir berichteten letzte Woche an dieser Stelle in der Wochenpost), musste die SPD in letzter Zeit auch feststellen, dass auch wieder vermehrt auf Bürgersteigen geparkt wird, obwohl dies dort überhaupt nicht erlaubt ist. Denn grundsätzlich ist das Parken auf Bürgersteigen nach den Vorschriften der StVO nicht gestattet. Nur dort, wo es durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen ist. Eine solche Erlaubnis besteht zum Beispiel weder in der Marienstraße auf der rechten Seite von unten kommend oder in der Glückauf Straße. Trotzdem wird in diesen und in anderen Straßen „rücksichtslos“ – zum Teil fast mit dem gesamten Fahrzeug – auf dem Bürgersteig geparkt, obwohl diese nur für Fußgänger gedacht sind. Wir können ja nachvollziehen, dass nicht überall ausreichend Parkplätze vorhanden sind aufgrund der enormen Zunahme an Fahrzeugen. Aber bitte denken Sie doch auch an die anderen Menschen, die beispielsweise mit dem Kinderwagen, dem Rollstuhl oder dem Rollator unterwegs sind und wegen „zugeparkter“ Bürgersteige nicht mehr durchkommen und auf die Straße ausweichen müssen, auf der zu schnell gefahren wird. Aber auch die Anwohner dieser Straßen sind erheblich eingeschränkt, in dem Sie zum Beispiel nicht mehr aus oder in ihre Einfahrt kommen. 

 

In diesem Zusammenhang haben uns auch Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, wonach auch Kreuzungsbereiche von Fahrzeugen widerrechtlich zugeparkt waren. Beispielhaft wollen wir hier den Bereich Marienstraße/Glückauf Straße, Kirchstraße/ Buch-schacher Straße oder Walpershofer Straße/Goethe Straße nennen. Auch hier gilt wie zuvor ein Parkverbot auf dem Bürgersteig. Hinzu kommt noch das Verbot vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen zu parken. Auch hierdurch werden erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer geschaffen – nicht nur für die Fußgänger!

 

Wir wollen Ihnen hiermit in keinster Weise vorschreiben, wie Sie zu fahren oder wo und wie Sie zu parken haben, aber wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es neben Ihnen noch andere Verkehrsteil-nehmer gibt und hier gegenseitige Rücksichtnahme angebracht sein sollte. Schließlich würden Sie sich im umgekehrten Fall wohl auch über solch ein „rücksichtloses“ Verhalten ärgern.